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   LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04   

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https://dejure.org/2005,7817
LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04 (https://dejure.org/2005,7817)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04 (https://dejure.org/2005,7817)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2005 - 15 Sa 2194/04 (https://dejure.org/2005,7817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 BGB, § 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 133 BGB
    Ordentliche Änderungskündigung - Auseinanderfallen von Kündigungsfrist und Wirksamwerden der geänderten Vertragsbedingungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Sozial ungerechtfertigte Änderung der Arbeitsbedingungen; Umdeutung des Änderungsvertrages

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; BGB § 133; ; BGB § 140; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; BGB § 133 § 140 § 157
    Sozial ungerechtfertigte ordentliche Änderungskündigung bei Beginn geänderter Vertragsbedingungen vor Ende der Kündigungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250).

    Eine vorzeitige Änderung der Arbeitsbedingungen vermag der Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers ausschließlich durch Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung durchzusetzen (im Ergebnis ebenso LAG Köln Urteil vom 21. Juni 2002 - 11 Sa 1418/01 - NZA-RR 2003, 247; im selben Sinne offenbar auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250, zu 4. c) ee) und ff) der Gründe), eine solche ist hier indes nicht ausgesprochen.

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Dies beruht auf dem das gesamte Kündigungsrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BAG Urteil vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - DB 2004, 655; vgl. auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250).

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (BAG Urteil vom 03. Juli 2003, a.a.O; vgl. weiter KR-Rost, 7. Aufl., § 2 KSchG, Rz. 106 d).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; alle mit weit Nachw.).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; alle mit weit Nachw.).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Darüber hinaus ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Grund zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - NZA 1992, 120; BAG Urteil vom 23. November 2000 - 2 AZR 547/99 - NZA 2001, 492; BAG Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; alle mit weit Nachw.).
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Allenfalls kann sich im Rahmen einer Gesamtabwägung ergeben, dass eine Änderung für sich zwar nicht gerechtfertigt, aufs Ganze gesehen aber so unwesentlich ist, dass sie der Annahme der sozialen Rechtfertigung nicht entgegensteht (BAG Urteil vom 07. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - NJW 1973, 1819; KR-Rost, a.a.O.).
  • LAG Köln, 21.06.2002 - 11 Sa 1418/01

    Änderungskündigung; Sanierungsbedarf; Kündigungsfrist; Annahmefrist; zwingendes

    Auszug aus LAG Hessen, 13.09.2005 - 15 Sa 2194/04
    Eine vorzeitige Änderung der Arbeitsbedingungen vermag der Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers ausschließlich durch Ausspruch einer außerordentlichen Änderungskündigung durchzusetzen (im Ergebnis ebenso LAG Köln Urteil vom 21. Juni 2002 - 11 Sa 1418/01 - NZA-RR 2003, 247; im selben Sinne offenbar auch BAG Urteil vom 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - EzA-Schnelldienst Nr. 20/2005, S. 6 = DB 2005, 2250, zu 4. c) ee) und ff) der Gründe), eine solche ist hier indes nicht ausgesprochen.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 148/06

    Änderungskündigung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. September 2005 - 15 Sa 2194/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • ArbG Siegburg, 08.11.2006 - 3 Ca 2130/06
    Eine Änderungskündigung, die für den Beginn der geänderten Vertragsbedingungen ein Datum enthält, das vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt, ist jedoch unwirksam (LAG Köln vom 21.06.2002 - 11 SA 1418/01, NZA - RR 2003, 247; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 13.09.2005 - 15 SA 2194/04, Juris).
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